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Die Entsorgungspflicht liegt grundsätzlich bei den Abfallerzeugern. Eine Übertragung der Entsorgungspflicht auf private Entsorger ist dennoch möglich.
Wir verstehen uns als Partner für Umweltfragen und bei der Entsorgung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen, wir arbeiten nach den Grundsätzen des AWG´s 2002. |
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Unsere Grundsätze lauten: "Vermeiden, Verwerten, Beseitigen".
Wir beraten Sie kompetent rund um das Thema Entsorgung und übernehmen für Sie das Sammeln, Lagern, Transportieren und Verwerten Ihrer gefährlichen und nicht gefährlichen Abfälle. |
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© 2005 Joksch-Net Multimediadesign im Auftrag von Wittmann Entsorgungswirtschaft GmbH, Thörl 98, A-8983 Mitterndorf, Letzte Aktualisierung 16. Juni 2008